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Im Newsletter September 2017 des Bundesverbands mittelständische Wirtschaft, Unternehmerverband Deutschlands e.V., (BVMW) informiert das SteuerbüroKrauß in der Kolumne Steuern auf den Punkt über die steuerliche Behandlung von Kleinunternehmern.

In der Kolumne Steuern auf den Punkt informiert das SteuerbüroKrauß über steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten bei der Verwendung des Kontoguthabens zwischen Ehepartnern, der Beendigung einer Zugewinngemeinschaft sowie zur Strukturierung des Nachlasses innerhalb der Familie.

Im Newsletter August 2017 des Bundesverbands mittelständische Wirtschaft, Unternehmerverband Deutschlands e.V., (BVMW) informiert das SteuerbüroKrauß in der Kolumne Steuern auf den Punkt über die steuerliche Absetzbarkeit von Einrichtungsgegenständen bei doppelter Haushaltsführung.

Im Newsletter August 2017 des Bundesverbands mittelständische Wirtschaft, Unternehmerverband Deutschlands e.V., (BVMW) informiert das SteuerbüroKrauß in der Kolumne Steuern auf den Punkt wie Selbständige Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmers steuerlich geltend machen können.

 

Im Heft 13/17 der Zeitschrift Deutsche Steuer Zeitung bezieht Dr. Sebastian Krauß auf den Seiten 476 ff. Stellung zur ertragsteuerlichen Behandlung von Mietverhältnissen unter nahen Angehörigen.

Regierungsprogramme 2017: CDU, CSU und SPD planen Abschaffung der Abgeltungsteuer

Der deutsche Mittelstand lebt gut mit der Abgeltungsteuer. Ohne Not planen CDU und CSU sowie SPD, die Abgeltungsteuer abzuschaffen. Im Regierungsprogramm 2017 der SPD heißt es hierzu: „Einkommen aus Arbeit und Kapital werden wir wieder gleich besteuern, indem wir die Abgeltungsteuer abschaffen.“ Diese Argumentation greift jedenfalls für Gewinnausschüttungen zu kurz, da Gewinnausschüttungen bereits auf Ebene der auszahlenden Kapitalgesellschaft besteuert wurden. Die Abschaffung der Abgeltungsteuer ist hier genau das falsche Signal und führt zu einer Benachteiligung von Kapitaleinkommen im Vergleich zum Arbeitseinkommen.

concepta Steuerberatungsgesellschaft mbH

Hellersbergstraße 10 A, 41460 Neuss +49 2131 / 94 48 0 info(at)concepta-steuern.de

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