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Immer mehr kleine und mittlere Unternehmen aber auch Privatpersonen sind grenzüberschreitend aktiv. Diese Entwicklung wird maßgeblich von der zunehmenden Mobilität der Produktionsfaktoren Arbeit und Kapital aber auch von dem rasanten Fortschritt in der Telekommunikation und Datenverarbeitung getrieben.

Vor diesem Hintergrund erleben wir, dass internationale Fragestellungen sowohl bei unseren Bestands- als auch bei unseren Neumandaten eine immer platzgreifendere Rolle einnehmen. Die folgende nicht abschließende Aufzählung gibt einen beispielhaften Überblick über drängende Problemstellungen aus der Beratungspraxis.


1. Outbound-Sachverhalte: Ein in Deutschland ansässiger Steuerpflichtiger ...

• wird von seinem Arbeitgeber in das Ausland entsandt.
• übt seine berufliche/betriebliche Tätigkeit im Ausland aus.
• ist an einer ausländischen Gesellschaft beteiligt.
• vermietet eine im Ausland belegene Immobilie.
• erbt ausländisches Vermögen oder bekommt ausländisches Vermögen geschenkt.
• leistet Unterhaltszahlungen an eine im Ausland ansässige Person.
• unterhält eine Betriebsstätte oder Tochtergesellschaft im Ausland.
• hat im Ausland Umsatzsteuer verausgabt und begehrt eine Vorsteuer-Erstattung.
• wurde im Ausland zur Einkommensteuer herangezogen und begehrt die Steueranrechnung, die Freistellung oder den Steuerabzug in Deutschland.


2. Inbound-Sachverhalte: Eine im Ausland ansässige Person ...

• wird von seinem ausländischen Arbeitgeber nach Deutschland entsandt.
• wird von einem in Deutschland ansässigen Unternehmen beschäftigt.
• ist an einer in Deutschland ansässigen Gesellschaft beteiligt.
• vermietet eine in Deutschland belegene Immobilie.
• erbt deutsches Vermögen oder bekommt in Deutschland belegenes Vermögen geschenkt.
• unterhält eine Betriebsstätte oder Tochtergesellschaft in Deutschland.
• begehrt die Erstattung von im Inland verausgabter Umsatzsteuer.


Das internationale Steuerrecht ist hochgradig komplex. Eine Vielzahl von Gesetzen, Verordnungen und Urteilen greifen ineinander und müssen bei der steuerrechtlichen und wirtschaftlichen Analyse beachtet werden. Die Anfragen unserer Mandanten stellen uns mithin immer wieder vor interessante und anspruchsvolle Herausforderungen. Durch unser Fachwissen im internationalen Steuerrecht, das sich durch die von der Steuerberaterkammer verliehene amtliche Bezeichnung "Fachberater für Internationales Steuerrecht" manifestiert, sind wir Ihr versierter und verlässlicher Partner in grenzüberschreitenden Fragestellungen.

concepta Steuerberatungsgesellschaft mbH

Hellersbergstraße 10 A, 41460 Neuss +49 2131 / 94 48 0 info(at)concepta-steuern.de

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