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Newsletter 10.20 Titelbild

Im Newsletter Oktober 2020 des Bundesverbands mittelständische Wirtschaft, Unternehmerverband Deutschlands e.V., (BVMW) informiert die concepta Steuerberatungsgesellschaft mbH in der Kolumne Steuern auf den Punkt über die steuerliche Absetzbarkeit von Unterhaltsaufwendungen für Kinder.

Magazin 05.20 Titelbild

In der Kolumne Steuern auf den Punkt informiert die concepta Steuerberatungsgesellschaft mbH über steuerliche Besonderheiten mobiler Arbeit.

Die Bundesregierung hat am 12. Juni 2020 die Eckpunkte für die „Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Krise ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen müssen“ beschlossen. Die Überbrückungshilfe ist ein branchenübergreifendes Zuschussprogramm mit einer Laufzeit von drei Monaten. Nachfolgend werden drängende Fragen beantwortet, die im Zusammenhang mit der Überbrückungshilfe auftreten. Bitte zögern Sie nicht und bei Rückfragen anzusprechen.

concepta Steuerberatungsgesellschaft mbH

Hellersbergstraße 10 A, 41460 Neuss +49 2131 / 94 48 0 info(at)concepta-steuern.de

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