Berlin – Zu den Ergebnissen der Sitzung der Kommission Steuern und Finanzen des BVMW erklärt Dr. Sebastian Krauß, Vorsitzender der Kommission, Steuerberater und Fachberater für Internationales Steuerrecht sowie Geschäftsführer der concepta Steuerberatungsgesellschaft mbH in Neuss:
„Im Mittelpunkt der Sitzung standen neben dem bereits vorliegenden Sondierungspapier auch die vor uns liegenden Koalitionsgespräche von SPD, FDP und B‘90/Die Grünen. Allerdings ist aus Sicht des Mittelstandes nicht nur die künftige Regierungsarbeit von Interesse. Gerade von der Union, in ihrer künftigen Oppositionsrolle, versprechen wir uns diejenigen mittelstandszentrierten Impulse, die wir heute mit unserem Referenten, dem Bundestagsabgeordneten Olav Gutting von der CDU, ausführlich erörtert haben.
Besonders hervorzuheben, sind unsere Forderung nach einer rechtsformneutralen Besteuerung und – in diesem Zusammenhang – eine Verbesserung der Thesaurierungsbegünstigung für Personengesellschaften. Aber auch die steuerliche Berücksichtigung von Eigenkapitalkosten und eine Gleichbehandlung von Gewinnen und Verlusten sind für den Mittelstand von zentraler Bedeutung. Die Schaffung besserer Rahmenbedingungen für die Eigenkapitalbildung und Investitionen stellen unsere zentralen steuer- und finanzpolitischen Forderungen an die Koalitionsverhandlungen dar.
Die vorlegten Sondierungsergebnisse haben zum jetzigen Zeitpunkt nur eine Signalfunktion. Wir unterstützen ausdrücklich, dass keine neuen Substanzsteuern eingeführt werden und das die Einkommen-, Unternehmens- und Mehrwertsteuer nicht erhöht wird. Es bleibt aber abzuwarten, wie sich die zukünftige Regierung in Steuersachen konkret positioniert und wie die Finanzierung der hohen Neuverschuldung gelingen wird.
Unklar ist, wie die im Sondierungspapier geäußerte Absichtserklärung „klimaschädliche Subventionen“ zu überprüfen, auszulegen ist. Der BVMW unterstützt die sukzessive Erhöhung der Pendlerpauschale und die steuerliche Förderung von Mobilität im Unternehmen. Hier gilt es genau hinzuschauen, ob durch den Wegfall steuerlicher Vergünstigungen, die insbesondere von Arbeitnehmern und mittelständischen Unternehmen rege genutzt werden, Steuererhöhungen durch die Hintertür vorgenommen werden.“