Steueroptimierter Vermögensaufbau

12. Februar 2025

Im Internet wird die vermögensverwaltende GmbH als heiliger Gral der Steuergestaltung angepriesen. Oft wird verschwiegen, dass die vollmundigen Versprechen nur in bestimmten Fällen halten. So zum Beispiel bei der aktienbasierten Altersvorsorge.

Das deutsche Steuerrecht ist nicht nur ein weites, sondern auch ein sehr dichtes Feld. Für KMU gibt es so gut wie keine Schlupflöcher. Es bleibt, die geltenden Steuergesetze vorteilhaft anzuwenden und legale Spielräume auszunutzen. Die Wahl einer passenden Rechtsform und Unternehmensstruktur stellt dabei das Fundament einer langfristigen Steuerplanung dar.

Im Mittelstand ist die GmbH gleichermaßen beliebt wie verbreitet. Gewinne der GmbH unterliegen einer Steuerbelastung von 30 Prozent. Ausschüttungen an den Gesellschafter werden auf privater Ebene mit weiteren 26 Prozent belegt. Unter dem Strich kommen gut 50 Prozent des GmbH-Gewinns beim Gesellschafter an und stehen zum Konsum oder Vermögensaufbau zur Verfügung. Die Ausschüttung an den Gesellschafter ist zwar nur optional. Bleibt das Geld aber in der Gesellschaft, steht es den Gläubigern als Haftungskapital zur Verfügung. Es sollte also wohl überlegt sein, überschüssige Liquidität in einer operativen GmbH zu belassen.

Deutlich besser wäre die Ausgangssituation, wenn anstelle von 50 knapp 70 Prozent des Gewinns zum Vermögensaufbau zur Verfügung stünden. Möglich wird dies durch die Zwischenschaltung einer Holding GmbH. Schließlich unterliegen Ausschüttungen an die Holding einer Steuerbelastung von nur 1,5 Prozent. Somit verbleibt mehr Liquidität zur Reinvestition. Hat der Unternehmer einen langfristigen Anlagehorizont, können teils erhebliche Zinseffekte genutzt werden. Aus Sicht einer steuerlichen Vorteilhaftigkeitsanalyse ist ausschlaggebend, welche Einkünfte aus der Investition erzielt werden. Uneingeschränkt empfehlenswert ist die Investition in Aktien, da Kursgewinne ebenfalls mit nur 1,5 Prozent besteuert werden und sämtliche Kosten vollständig abzugsfähig sind. Auf privater Ebene wären die Kursgewinne hingegen mit 26 Prozent zu versteuern und Kosten, die über den Sparer-Pauschbetrag von eintausend Euro hinausgehen, unbeachtlich.

Die Holding bietet für die Unternehmerfamilie aber noch weitere Steuervorteile. Erstens können beteiligte Kinder ab ihrer Geburt Gewinnausschüttungen in Höhe des Grundfreibetrags von aktuell 11.604 Euro pro Jahr steuerfrei vereinnahmen. Zweitens ermöglicht eine frühzeitige Anteilsübertragung auf die Kinder, dass der alle zehn Jahre neu auflebende Schenkungsteuerfreibetrag mehrfach ausgenutzt werden kann. Drittens können Ausschüttungen aus der Holding an den Unternehmer im Rentenalter unter Beantragung des Teileinkünfteverfahrens einem sehr niedrigen Steuersatz unterliegen. Das Ergebnis ist eindeutig: Erfolgreiche Unternehmer in der Rechtsform einer GmbH, die aktienbasierte Altersvorsorge betreiben wollen, müssen aus steuerlichen Gründen die Zwischenschaltung einer Holding GmbH in Erwägung ziehen.

Gut zu wissen

  • Das Aufsetzen einer Holding-Struktur kann im Wege eines Anteilstauschs steuerfrei erfolgen.
  • Je länger der Anlagehorizont, desto attraktiver ist die aktienbasierte Altersvorsorge in einer Holding.
  • Kursverluste mindern die steuerliche Bemessungsgrundlage nicht.