Fachkräfte sind für den Standort Deutschland überlebenswichtig. Was können Politik und Unternehmen aus steuerlicher Sicht tun um Fachkräfte zu gewinnen und binden?
Der demographische Wandel zeigt, dass Deutschland neben der Ausbildung des eigenen Nachwuchses auf die Zuwanderung von Fachkräften angewiesen ist, um auch in der Zukunft zu den bedeutendsten Industriestaaten zu zählen. Momentan verfügt Deutschland noch über ausreichend Attraktivkraft und ist mit über 300.000 internationalen Studierenden das wichtigste nicht englischsprachige Gastland für ausländische Studierende.
Doch um auch zukünftig aus einer Position der Stärke heraus handeln zu können, ist eine Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen für Studium und Ausbildung dringend angesagt. Offensichtlich sollte sein, dass die Erstausbildung mit dem Ziel verfolgt wird, nach erfolgreichem Abschluss in das Berufsleben einzusteigen. Der Steuergesetzgeber ist hingegen der Ansicht, dass die Erstausbildung zuvorderst dem Aufbau allgemeiner Kompetenzen und der Persönlichkeitsentwicklung dient und deswegen der privaten Lebensführung zuzuordnen sei. Aus diesem Grund erhalten die Kosten der Erstausbildung – z.B. Arbeitsmittel, Darlehenszinsen, Studiengebühren, Fahrtkosten – nur als privatveranlasste Sonderausgaben und nicht etwa als berufsbedingte Werbungskosten Einzug in die Steuererklärung. Auf den ersten Blick mag die Problematik vernachlässigbar erscheinen. Schließlich zahlen Erstauszubildende aufgrund geringer Einnahmen in der Regel ohnehin keine Einkommensteuer. Der feine Unterschied besteht aber darin, dass sich Sonderausgaben nicht auswirken, wenn keine oder lediglich unterhalb des Grundfreibetrags liegende Einnahmen erzielt werden. Dahingegen bleiben Werbungskosten über den Verlustvortrag auch für eine zukünftige Verrechnung erhalten.
Die aktuelle Gesetzeslage führt daher zu dem unbefriedigenden Ergebnis, dass Kosten der Erstausbildung praktisch unter den Tisch fallen. Um den Ausbildungsstandort Deutschland nachhaltig zu stärken, täte der Steuergesetzgeber gut daran, den beruflichen Bezug der Erstausbildung anzuerkennen und den Werbungskostenabzug zuzulassen. Somit wäre ein starker Anreiz gesetzt, nach der Erstausbildung in Deutschland mit dem Beruf zu starten.
Im Wettbewerb um Fachkräfte müssen aber auch die Unternehmen punkten. Um die Entscheidung für den Einstieg zu erleichtern, bietet sich ein Paket aus der Übernahme von Umzugs- sowie Betreuungskosten für nicht schulpflichtige Kinder an. Hat sich die Fachkraft erst einmal für das Unternehmen entschieden, kann durch die Übernahme von Fortbildungskosten die berufliche und betriebliche Qualifikation gleichermaßen ausgebaut werden. Kleinere Goodies, wie zum Beispiel der Arbeitgeberzuschuss zu Telefon- und ÖPNV-Kosten sowie die Gewährung eines monatlichen Sachbezugs tun ihr übriges. Dabei sei betont, dass die vorgenannten Lohnbestandteile bei richtiger Ausgestaltung sowohl steuer- als auch sozialversicherungsfrei beim Arbeitnehmer ankommen und zu mehr Netto vom Brutto führen.
Gut zu wissen
- Bis Ende 2024 haben Arbeitgeber die Möglichkeit ihren Mitarbeitern im Rahmen der Inflationsausgleichsprämie 3.000 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei auszuzahlen.
- Voraussetzung für die Steuerbegünstigung von Lohnersatzleistungen ist regelmäßig, dass diese zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden.