Steuer-Glossar

Werbungskosten

Werbungskosten sind alle Ausgaben, die dir entstehen, um deine Einnahmen (z.B. Gehalt oder Mieteinnahmen) zu erzielen, zu sichern oder zu erhalten – zum Beispiel Fahrtkosten zur Arbeit, Arbeitsmittel, Fortbildungen oder Bewerbungskosten, Schuldzinsen und Abschreibungen. Sie mindern dein zu versteuerndes Einkommen und damit deine Steuerlast.

Ohne Nachweis zieht das Finanzamt automatisch bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro pro Jahr ab. Wer mehr tatsächliche Kosten hatte, sollte diese einzeln in der Steuererklärung angeben – erst ab dieser Grenze lohnt sich der Aufwand steuerlich. Die Bundesregierung hat Anfang Juli 2026 eine Anhebung auf voraussichtlich 1.430 Euro angekündigt – noch nicht beschlossen, aber im Blick behalten.

Typische Beispiele: Pendlerpauschale, Fachliteratur, Arbeitskleidung, Homeoffice-Pauschale, doppelte Haushaltsführung, Kontoführungsgebühren (pauschal 16 Euro). Ab 2026 sind zudem Gewerkschaftsbeiträge zusätzlich zum Pauschbetrag in voller Höhe absetzbar.

Für wen relevant: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die eine Einkommensteuererklärung abgeben.