Die Vorabpauschale ist eine fiktive, jährliche Mindestbesteuerung für thesaurierende (also nicht ausschüttende) Fonds. Sie sorgt dafür, dass auch Anleger in wiederanlegenden Fonds nicht erst beim Verkauf, sondern schon während der Haltedauer laufend besteuert werden.
Berechnet wird sie auf Basis des Fondswerts zu Jahresbeginn, eines vom Bundesfinanzministerium festgelegten Basiszinses und gedeckelt auf die tatsächliche Wertsteigerung des Fonds im jeweiligen Jahr – bei Kursverlusten fällt keine Vorabpauschale an. Die depotführende Bank zieht die darauf entfallende Steuer automatisch zum Jahresanfang des Folgejahres ein, sofern kein ausreichender Freistellungsauftrag vorliegt.
Wichtig: Die Vorabpauschale ist keine zusätzliche Steuer, sondern wird beim späteren Verkauf auf die dann fällige Steuer angerechnet – somit wird die Doppelbesteuerung beim Verkauf vermieden.
Für wen relevant: Privatanleger mit thesaurierenden ETFs oder Fonds im Depot.