Steuer-Glossar

Splittingtarif

Der Splittingtarif ist das Steuertarif-Modell für zusammen veranlagte Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften. Beide Einkommen werden zunächst addiert, danach halbiert und die sich darauf nach dem normalen Tarif berechnete Einkommensteuer wird letztlich wieder verdoppelt.

Der Effekt: Je größer der Einkommensunterschied zwischen den Partnern, desto stärker die Entlastung – weil die Steuerprogression durch die Mittelung abgeschwächt wird. Bei annähernd gleichem Einkommen beider Partner bringt der Splittingtarif dagegen kaum einen Vorteil.

Bei der Steuererklärung kannst Du jedes Jahr gesondert prüfen, ob die Einzel- oder Zusammenveranlagung günstiger ist.

Für wen relevant: verheiratete Paare und eingetragene Lebenspartnerschaften mit unterschiedlich hohem Einkommen.