Die Spekulationsfrist ist der Zeitraum, nach dessen Ablauf der Verkauf bestimmter privater Vermögensgegenstände steuerfrei möglich ist – auch wenn dabei ein Gewinn erzielt wurde.
Bei Immobilien (private Veräußerungsgeschäfte) beträgt die Frist zehn Jahre zwischen Anschaffung und Verkauf; Immobilien die ausschließlich dazwischen oder im Verkaufsjahr und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden, bleiben auch innerhalb der 10-Jahresfrist ausgenommen. Bei anderen Wirtschaftsgütern (z. B. Kunst, Sammlerstücken, physische Edelmetalle) gilt in der Regel eine Jahresfrist.
Für klassische Wertpapiere wie Aktien oder Fonds spielt die Spekulationsfrist seit Einführung der Abgeltungsteuer 2009 keine Rolle mehr – Gewinne daraus sind unabhängig von der Haltedauer grundsätzlich steuerpflichtig (Kapitalertragsteuer).
Für wen relevant: Privatpersonen beim Verkauf von Immobilien oder anderen privaten Vermögenswerten.