Steuer-Glossar

Sparerpauschbetrag

Der Sparerpauschbetrag ist der jährliche Freibetrag für Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden oder Veräußerungsgewinnen. Bis zu dieser Grenze bleiben Kapitalerträge steuerfrei.

2026 liegt der Sparerpauschbetrag unverändert bei 1.000 Euro pro Person bzw. 2.000 Euro bei gemeinsam veranlagten Ehepaaren – die Höhe wurde seit 2023 nicht angepasst.

Damit die Bank die Abgeltungsteuer (25 % zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) nicht automatisch einbehält, muss ein Freistellungsauftrag bei der Bank hinterlegt werden. Ohne Freistellungsauftrag wird die Steuer zunächst abgezogen und lässt sich erst über die Anlage KAP in der Steuererklärung zurückholen. Der Freibetrag kann auf mehrere Banken verteilt werden, darf in Summe aber 1.000 Euro pro Person nicht übersteigen.

Für wen relevant: alle Privatpersonen mit Kapitalerträgen (Tagesgeld, Aktien, Fonds etc.).