Sonderausgaben sind private Ausgaben, die nicht im Zusammenhang mit deinem Beruf stehen, aber trotzdem steuerlich absetzbar sind, weil der Gesetzgeber sie als besonders förderungswürdig einstuft. Sie werden vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen.
Man unterscheidet zwischen Vorsorgeaufwendungen (z. B. Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung) und sonstigen Sonderausgaben wie Kirchensteuer, Spenden, Unterhaltszahlungen an den geschiedenen Partner oder Kinderbetreuungskosten.
Ohne Einzelnachweis gewährt das Finanzamt einen Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 Euro (72 Euro bei Zusammenveranlagung).
Die tatsächlichen Vorsorgeaufwendungen, insbesondere für die Basisabsicherung in der Kranken- und Pflegeversicherung sowie bestimmte Altersvorsorgeaufwendungen werden davon unabhängig automatisch berücksichtigt.
Für wen relevant: praktisch alle Steuerpflichtigen mit einer Steuererklärung.