Steuer-Glossar

Pendlerpauschale (Entfernungspauschale)

Die Pendlerpauschale erlaubt es, die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte pauschal als Werbungskosten abzusetzen – unabhängig davon, ob du mit dem Auto, Fahrrad oder öffentlichen Verkehrsmitteln fährst.

Seit 2026 gilt ein einheitlicher Satz von 0,38 Euro pro Entfernungskilometer ab dem ersten Kilometer. Das bisherige Stufenmodell (0,30 Euro für die ersten 20 km, danach 0,38 Euro) ist damit entfallen – für viele Pendler eine spürbare Entlastung.

Angesetzt wird grundsätzlich die kürzeste Straßenverbindung, angefangene Kilometer zählen nicht. Bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel ist die Pauschale auf maximal 4.500 Euro pro Jahr gedeckelt. Bei der tatsächlichen Nutzung des eigenen Pkw hingegen nicht.

Für wen relevant: alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Arbeitsweg, unabhängig vom Verkehrsmittel.