Steuer-Glossar

Minijob

Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung, bei der der Verdienst eine feste monatliche Grenze nicht übersteigt. Der Arbeitgeber zahlt pauschale Abgaben (Renten- und Krankenversicherung sowie eine pauschale Lohnsteuer), für Arbeitnehmer bleibt der Verdienst in der Regel abgabenfrei.

2026 liegt die Minijob-Verdienstgrenze bei 603 Euro pro Monat bzw. 7.236 Euro pro Jahr (2025: 556 Euro) – die Grenze ist seit Oktober 2022 dynamisch an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt und steigt automatisch mit dessen Erhöhung. Oberhalb dieser Grenze beginnt der Übergangsbereich (Midijob) bis 2.000 Euro monatlich, in dem die Sozialabgaben gleitend ansteigen.

Für wen relevant: geringfügig Beschäftigte und Arbeitgeber, die Minijobber beschäftigen.