Lohnersatzleistungen sind staatliche Zahlungen, die entfallenden Arbeitslohn ersetzen – etwa Elterngeld, Arbeitslosengeld I, Kurzarbeitergeld, Krankengeld oder Insolvenzgeld. Sie selbst sind steuerfrei, unterliegen aber dem sogenannten Progressionsvorbehalt.
Das bedeutet: Die Lohnersatzleistung erhöht rechnerisch das zu versteuernde Einkommen und damit den persönlichen Steuersatz, mit dem das übrige, tatsächlich steuerpflichtige Einkommen besteuert wird – ausgezahlt wird sie selbst aber weiterhin steuerfrei. In der Praxis führt das häufig zu Steuernachzahlungen bei der folgenden Steuererklärung.
Wer Lohnersatzleistungen von mehr als 410 Euro im Jahr erhalten hat, ist zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet (Pflichtveranlagung).
Für wen relevant: alle Empfängerinnen und Empfänger von Eltern-, Arbeitslosen-, Kurzarbeiter- oder Krankengeld.