Für Kinder gibt es zwei Formen der steuerlichen Entlastung, die das Finanzamt automatisch gegeneinander prüft (Günstigerprüfung oder sogenannter Familienausgleich): laufendes Kindergeld oder der Kinder- und Betreuungsfreibetrag in der Steuererklärung.
Das Kindergeld beträgt 2026 einheitlich 259 Euro pro Kind und Monat und wird laufend von der Familienkasse ausgezahlt.
Der Kinderfreibetrag liegt 2026 bei 6.828 Euro pro Kind (inklusive Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsfreibetrag sogar bei 9.756 Euro) und wird nur bei der Steuerveranlagung berücksichtigt. Er lohnt sich meist erst bei höherem Einkommen, da die Steuerersparnis dann das erhaltene Kindergeld übersteigt.
Wichtig: Man bekommt nie beides parallel in voller Höhe – das Finanzamt rechnet automatisch die günstigere Variante aus.
Für wen relevant: Eltern mit steuerpflichtigem Einkommen und Kindern.