Steuer-Glossar

Homeoffice-Pauschale

Die Homeoffice-Pauschale lässt sich für jeden Tag ansetzen, an dem überwiegend von zu Hause gearbeitet wurde – auch ohne ein separates, abgeschlossenes Arbeitszimmer.

2026 beträgt sie unverändert 6 Euro pro Tag, maximal für 210 Tage im Jahr. Das ergibt einen Höchstbetrag von 1.260 Euro jährlich, der als Werbungskosten (bei Arbeitnehmern) oder Betriebsausgaben (bei Selbstständigen) geltend gemacht werden kann.

Einzelne Kosten für Strom, Heizung oder Miete müssen dafür nicht nachgewiesen werden. Ein einfacher Nachweis mit Datum, Arbeitszeit und kurzer Tätigkeitsbeschreibung ist trotzdem empfehlenswert, falls das Finanzamt im Einzelfall danach fragt.

Für wen relevant: Arbeitnehmerinnen und Selbstständige, die zumindest teilweise im Homeoffice arbeiten.