Der Grundfreibetrag ist der Teil deines Einkommens, der steuerfrei bleibt, weil er dein Existenzminimum absichern soll. Erst wenn dein Einkommen darüber liegt, wird es mit Einkommensteuer belastet.
Für 2026 steigt der Grundfreibetrag von 12.096 Euro auf 12.348 Euro pro Person. Bei zusammenveranlagten Ehepaaren verdoppelt er sich auf 24.696 Euro.
Liegt dein zu versteuerndes Einkommen darunter, zahlst du keine Einkommensteuer. Oberhalb des Grundfreibetrags beginnt die Steuerprogression: 2026 startet die untere Progressionszone mit 14 % ab 12.349 Euro und steigt bis zum Spitzensteuersatz von 42 % ab 69.879 Euro.
Für wen relevant: alle Einkommensteuerpflichtigen – besonders wichtig für Berufseinsteiger, Minijobber und Rentner zur Einschätzung, ob überhaupt Steuer anfällt.