Steuer-Glossar

Außergewöhnliche Belastungen

Außergewöhnliche Belastungen sind zwangsläufige, private Kosten, die über das übliche Maß hinausgehen und typischerweise unerwartet auftreten – etwa Krankheitskosten, Pflegekosten, Beerdigungskosten oder Kosten durch Naturkatastrophen.

Diese Ausgaben wirken sich erst steuermindernd aus, sobald sie die sogenannte zumutbare Eigenbelastung übersteigen. Diese Grenze richtet sich nach Einkommen, Familienstand und Kinderzahl und liegt meist zwischen 1 % und 7 % des Gesamtbetrags der Einkünfte.

Wichtig: Nur der Betrag, der über der zumutbaren Belastung liegt, wird steuerlich anerkannt – nicht die volle Summe.

Für wen relevant: Steuerpflichtige mit hohen, unvermeidbaren privaten Sonderkosten, z. B. durch Krankheit oder Pflegebedürftigkeit in der Familie.