Die Aktivrente ist eine seit dem 1. Januar 2026 geltende Steuerbegünstigung für Menschen, die über die Regelaltersgrenze hinaus sozialversicherungspflichtig weiterarbeiten. Zusätzlich zur gesetzlichen Rente können sie bis zu 2.000 Euro im Monat (24.000 Euro im Jahr) steuerfrei hinzuverdienen.
Wichtig: Es handelt sich um eine reine Steuervergünstigung, keine Rentenleistung – Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge fallen auf das zusätzliche Einkommen weiterhin an. Nicht begünstigt sind Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, Gewerbebetrieb, Land- und Forstwirtschaft, aus Minijobs sowie bei Beamtinnen und Beamten.
Ziel der Regelung ist es, den Anreiz zu erhöhen, über die Regelaltersgrenze hinaus im Beruf zu bleiben.
Für wen relevant: Rentnerinnen und Rentner, die nach Erreichen der Regelaltersgrenze sozialversicherungspflichtig weiterarbeiten möchten.