Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer kennzeichnet ein Unternehmen eindeutig für den grenzüberschreitenden Waren- und Dienstleistungsverkehr innerhalb der EU. Sie beginnt mit dem Länderkürzel (für Deutschland „DE“) gefolgt von neun Ziffern und wird beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) beantragt.
Sie ist von der normalen Steuernummer zu unterscheiden, die für inländische Vorgänge mit dem Finanzamt genutzt wird – Unternehmen mit EU-Geschäft benötigen in der Regel beide.
Wichtige Einsatzgebiete: innergemeinschaftliche Lieferungen und Erwerbe, Rechnungen im Reverse-Charge-Verfahren mit anderen EU-Unternehmen sowie die Zusammenfassende Meldung (ZM), die dem Finanzamt EU-weite B2B-Umsätze meldet. Die Gültigkeit einer fremden USt-IdNr. lässt sich über die qualifizierte Bestätigungsabfrage beim BZSt online prüfen.
Für wen relevant: Unternehmen mit grenzüberschreitendem Geschäft innerhalb der EU.