Steuer-Glossar

Thesaurierungsbegünstigung

Die Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG ermöglicht es Einzelunternehmern und Gesellschaftern von Personengesellschaften mit Bilanzierung, nicht entnommene (im Betrieb belassene) Gewinne mit einem reduzierten Steuersatz zu versteuern, statt mit dem persönlichen Spitzensteuersatz von bis zu 45 %.

Für 2026 (bis 2027) liegt der begünstigte Satz bei 28,25 % – er sinkt stufenweise weiter: auf 27 % ab 2028/2029, 26 % ab 2030/2031 und 25 % ab 2032. Ziel ist eine vergleichbare Belastung wie bei Kapitalgesellschaften.

Wichtig: Wird der begünstigt versteuerte Gewinn später doch entnommen, erfolgt eine Nachversteuerung mit 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag. Die Regelung lohnt sich daher vor allem, wenn Gewinne dauerhaft im Unternehmen gebunden bleiben, etwa für Investitionen oder zum Eigenkapitalaufbau.

Für wen relevant: bilanzierende Einzelunternehmer und Personengesellschafter mit hohen, im Betrieb verbleibenden Gewinnen.