Das Teileinkünfteverfahren ist eine alternative Besteuerungsmethode für Beteiligungserträge (Dividenden, Veräußerungsgewinne aus Kapitalgesellschaftsanteilen), wenn diese im Betriebsvermögen gehalten werden oder – auf Antrag – bei einer Beteiligung von mindestens 1 % im Privatvermögen, sofern der Gesellschafter beruflich für die Gesellschaft tätig ist.
Statt der pauschalen Abgeltungsteuer von 25 % werden dabei nur 60 % der Erträge mit dem persönlichen, progressiven Einkommensteuersatz besteuert, 40 % bleiben steuerfrei. Im Gegenzug sind auch nur 60 % der damit zusammenhängenden Werbungskosten oder Betriebsausgaben abziehbar.
Ob das Teileinkünfteverfahren oder die Abgeltungsteuer günstiger ist, hängt vom persönlichen Steuersatz ab: Bei niedrigem Einkommensteuersatz lohnt sich häufig der Antrag auf das Teileinkünfteverfahren, bei hohem Spitzensteuersatz meist die Abgeltungsteuer.
Für wen relevant: unternehmerisch beteiligte Gesellschafter von Kapitalgesellschaften.