Steuer-Glossar

Sonderbetriebsvermögen

Sonderbetriebsvermögen betrifft Personengesellschaften (z. B. GmbH & Co. KG, OHG, GbR) und umfasst Wirtschaftsgüter, die zwar einem einzelnen Gesellschafter persönlich gehören, aber dem Betrieb der Gesellschaft zur Nutzung überlassen werden [dienen] oder seiner Beteiligung an ihr dienen – zum Beispiel ein Grundstück, das der Gesellschafter privat besitzt und an die Gesellschaft vermietet.

Man unterscheidet Sonderbetriebsvermögen I (dient unmittelbar dem Betrieb der Gesellschaft, z. B. vermietete Immobilie) und Sonderbetriebsvermögen II (dient der Beteiligung selbst, z. B. ein fremdfinanzierter Kredit zum Erwerb des Gesellschaftsanteils).

Steuerlich zählt es zum Betriebsvermögen der Gesellschaft, auch wenn es zivilrechtlich im Eigentum des einzelnen Gesellschafters steht – Einnahmen und Ausgaben daraus fließen in die Gewinnermittlung der Gesellschaft ein.

Für wen relevant: Gesellschafter von Personengesellschaften mit privat gehaltenen, betrieblich genutzten Wirtschaftsgütern.