Die Körperschaftsteuer ist das Pendant zur Einkommensteuer für juristische Personen wie die GmbH oder die AG. Sie besteuert den Gewinn der Gesellschaft mit einem einheitlichen Satz von 15 %. Zusätzlich zur Körperschaftsteuer fällt der Solidaritätszuschlag (5,5 % auf die Körperschaftsteuer) an. Die Belastung mit Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag beträgt in Summe 15,825 %.
Zusätzlich fällt auf den Gewinn der Gesellschaft Gewerbesteuer an. Die Gesamtbelastung auf Unternehmensebene beträgt je nach Gemeinde meist zwischen 22 % und 33 %.
Wird der Gewinn später als Dividende an die Gesellschafter ausgeschüttet, fällt auf deren Ebene zusätzlich Abgeltungsteuer (25 % zzgl. Solidaritätszuschlag) oder – unter bestimmten Voraussetzungen – Einkommensteuer im Rahmen des Teileinkünfteverfahrens an. Das führt zur bekannten Doppelbelastung von Kapitalgesellschaften.
Für wen relevant: GmbHs, UGs und andere Kapitalgesellschaften sowie deren Gesellschafter.