Steuer-Glossar

Körperschaftsteuer (GmbH)

Die Körperschaftsteuer ist das Pendant zur Einkommensteuer für juristische Personen wie die GmbH oder die AG. Sie besteuert den Gewinn der Gesellschaft mit einem einheitlichen Satz von 15 %. Zusätzlich zur Körperschaftsteuer fällt der Solidaritätszuschlag (5,5 % auf die Körperschaftsteuer) an. Die Belastung mit Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag beträgt in Summe 15,825 %.

Zusätzlich fällt auf den Gewinn der Gesellschaft Gewerbesteuer an. Die Gesamtbelastung auf Unternehmensebene beträgt je nach Gemeinde meist zwischen 22 % und 33 %.

Wird der Gewinn später als Dividende an die Gesellschafter ausgeschüttet, fällt auf deren Ebene zusätzlich Abgeltungsteuer (25 % zzgl. Solidaritätszuschlag) oder – unter bestimmten Voraussetzungen – Einkommensteuer im Rahmen des Teileinkünfteverfahrens an. Das führt zur bekannten Doppelbelastung von Kapitalgesellschaften.

Für wen relevant: GmbHs, UGs und andere Kapitalgesellschaften sowie deren Gesellschafter.