Steuer-Glossar

Kleinunternehmerregelung

Die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) befreit kleine Unternehmen von der Pflicht, Umsatzsteuer auf Rechnungen auszuweisen und ans Finanzamt abzuführen. Das vereinfacht die Buchhaltung erheblich, verhindert im Gegenzug aber auch den Vorsteuerabzug auf eigene Ausgaben.

Seit 2025 gelten neue, seither unverändert gültige Nettogrenzen: Kleinunternehmer kann nur sein, wer maximal 25.000 Euro Umsatz im Vorjahr und maximal 100.000 Euro im laufenden Jahr erzielt. Wird die 100.000-Euro-Grenze unterjährig überschritten, endet die Kleinunternehmerregelung sofort und ab dem übersteigenden Umsatz fällt Umsatzsteuer an.

Die Regelung ist freiwillig: Auch unterhalb der Grenzen kann man auf sie verzichten (fünf Jahre bindend), etwa wenn hohe Vorsteuerbeträge anfallen, z. B. bei größeren Investitionen.

Für wen relevant: Existenzgründer, Selbstständige und kleine Unternehmen mit geringem Umsatz.