Steuer-Glossar

Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer wird von der Gemeinde auf den Gewerbeertrag eines Unternehmens erhoben – betrifft also Gewerbebetriebe. Freiberufler mit Einkünften aus selbständiger Arbeit sind nicht betroffen [, nicht klassische Freiberufler] (z. B. Ärzte, Anwälte, Steuerberater in eigener Praxis).

Berechnet wird sie über eine bundeseinheitliche Steuermesszahl von 3,5 % auf den Gewerbeertrag, multipliziert mit dem individuellen Hebesatz der jeweiligen Gemeinde (meist zwischen 200 % und 500 %). Dadurch schwankt die tatsächliche Belastung stark je nach Standort.

Einzelunternehmen und Personengesellschaften erhalten einen Freibetrag von 24.500 Euro und können die gezahlte Gewerbesteuer teilweise auf die Einkommensteuer anrechnen lassen. Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH) haben keinen Freibetrag und keine Anrechnungsmöglichkeit.

Für wen relevant: Gewerbetreibende, GmbHs und Personengesellschaften mit gewerblicher Tätigkeit.