Steuer-Glossar

Forschungszulage

Die Forschungszulage nach dem Forschungszulagengesetz (FZulG) ist eine steuerliche Förderung für Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten, unabhängig von Unternehmensgröße oder Branche – auch Verlustunternehmen profitieren, da die Zulage direkt ausgezahlt oder mit der Steuerschuld verrechnet wird.

2026 beträgt die Förderquote 25 % der förderfähigen Aufwendungen für Standardunternehmen, für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bis zu 35 %. Die maximale Bemessungsgrundlage steigt 2026 auf 12 Millionen Euro pro Unternehmensverbund (zuvor 10 Millionen Euro), zusätzlich gibt es eine 20-%-Gemeinkostenpauschale. Für Eigenleistungen von Einzelunternehmern und Mitunternehmern steigt der ansetzbare Stundensatz auf 100 Euro (zuvor 70 Euro). Die maximale Zulage liegt bei bis zu 4,2 Millionen Euro für KMU.

Für wen relevant: Unternehmen mit Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten, unabhängig von Rechtsform oder Gewinnsituation.