Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung ist die vereinfachte Form der Gewinnermittlung: Der Gewinn ergibt sich einfach aus der Differenz zwischen tatsächlich zugeflossenen Betriebseinnahmen und tatsächlich abgeflossenen Betriebsausgaben (Zufluss-Abfluss-Prinzip) – ganz ohne Bestandskonten oder doppelte Buchführung.
Sie steht Freiberuflern unabhängig von Umsatz und Gewinn offen sowie Gewerbetreibenden und Land- und Forstwirten, solange bestimmte Grenzen nicht überschritten werden (aktuell 800.000 Euro Umsatz bzw. 80.000 Euro Gewinn im Jahr) – darüber besteht Bilanzierungspflicht.
Die EÜR wird über die amtliche Anlage EÜR zusammen mit der Einkommensteuererklärung beim Finanzamt eingereicht.
Für wen relevant: Freiberufler und kleinere Gewerbetreibende unterhalb der Bilanzierungsgrenzen.