Betriebsausgaben sind alle Kosten, die durch den Betrieb eines Unternehmens veranlasst sind – vom Büromaterial über Miete und Personalkosten bis zu Fachliteratur, Fortbildungen oder dem Geschäftswagen. Sie mindern direkt den steuerpflichtigen Gewinn.
Voraussetzung ist immer die betriebliche Veranlassung: Rein private Ausgaben zählen nicht, bei gemischt genutzten Kosten (z. B. Handy, Arbeitszimmer) muss der betriebliche Anteil sauber abgegrenzt und im Zweifel nachgewiesen werden.
Einige Ausgaben sind nur beschränkt abziehbar, etwa Geschenke an Geschäftspartner (bis 50 Euro pro Empfänger und Jahr) oder Bewirtungskosten (nur 70 % abziehbar).
Für wen relevant: alle Selbstständigen, Freiberufler und Unternehmen.