Steuer-Glossar

Betriebsaufspaltung

Eine Betriebsaufspaltung entsteht, wenn ein Unternehmen in zwei rechtlich getrennte Gesellschaften aufgeteilt wird – typischerweise ein Besitzunternehmen (hält z. B. Immobilien oder Maschinen) und ein Betriebsunternehmen (führt das operative Geschäft), wobei beide personell und sachlich eng miteinander verflochten sind.

Voraussetzung ist eine sachliche Verflechtung (das Besitzunternehmen überlässt dem Betriebsunternehmen eine wesentliche Betriebsgrundlage, z. B. das Betriebsgrundstück) und eine personelle Verflechtung (dieselbe Person oder Personengruppe beherrscht beide Unternehmen).

Die Folge: Die eigentlich vermögensverwaltende Tätigkeit des Besitzunternehmens wird steuerlich in eine gewerbliche Tätigkeit umqualifiziert. Mithin wird sowohl das überlassene Wirtschaftsgut als auch die Beteiligung an dem Betriebsunternehmen zu Betriebsvermögen – mit Gewerbesteuerpflicht und dem Risiko einer ungewollten Betriebsaufgabe samt Aufdeckung stiller Reserven, wenn die Verflechtung unbeabsichtigt endet.

Für wen relevant: Unternehmer mit getrennten Besitz- und Betriebsgesellschaften, häufig bei Übertragung von Betriebsgrundstücken an eine GmbH.